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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.11.2011
Allgemeines & Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die vertragliche Regelung aller Leistungen und Lieferungen des Ingenieurbüros Piotraschke (Hagen F. Piotraschke, nachfolgend als "Anbieter" bezeichnet) ausschließlich zu vorliegenden Bedingungen. Entgegenstehende lieferanten- oder kundenseitige Bedingungen erkennt der Anbieter nicht an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eine nähere Beschreibung der jeweiligen Leistungen und/oder Lieferungen ist den jeweils auf Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen zu entnehmen.
Preise, Versand & Zahlung
Die vom Anbieter genannten Preise verstehen sich in Euro (EUR) und gelten ab Grimma, ausschließlich der Versandkosten. Alle Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt). Die im Angebot des Anbieters genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der jeweiligen Software bzw. Datendienste. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Leistungen bzw. Lieferungen des Anbieters sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt ab Grimma, die Kosten und die Gefahr des Versandes trägt der Kunde. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die eigenen Kreditkosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt & Abtretungen
Der Vertragspartner des Anbieters kann Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Anbieter weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, so dass der Vertragspartner des Anbieters die erbrachte Leistung als Leistung des Anbieters annimmt.
Alle vom Anbieter getätigten Leistungen bzw. Lieferungen verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Anbieters. Der Vertragspartner des Anbieters hat dem Anbieter sofort Mitteilung zu machen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware vorgenommen werden.
Der Vertragspartner des Anbieters darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist zu Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf den Anbieter übergeht. Zu einer anderen Verfügung über die Ware ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an den Anbieter abgetreten. Zur Abtretung der Forderung an Dritte ist der Vertragspartner in keinem Fall befugt. Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu dem jederzeit zulässigen Widerruf des Anbieters einzuziehen. Auf Verlangen des Anbieters ist der Vertragspartner verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an den Anbieter zu unterrichten.
Lizenzbedingungen für Software und Datendienste
Durch die Installation eines ausführbaren Computerprogrammes des Anbieters oder die Anmeldung in einem zugangsbeschränkten Bereich der Internetdienste des Anbieters wird eine natürliche oder juristische Person zum Lizenznehmer des Anbieters. Damit gelten für die jeweilige Person ohne jegliche Einschränkungen oder weitere Bedingungen die folgenden Vertragsbedingungen:
Vertragsgegenstand ist bei Computerprogrammen die vom Anbieter zur Installation bereitgestellte Software bzw. bei Internetdatendiensten die vom Anbieter zur Nutzung bereitgestellte Internetanwendung einschließlich eventuell zugehöriger Bedienungsanleitungen sowie bei sonstigen Datendiensten die vom Anbieter zur Nutzung bereitgestellten Daten.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Szenarien, Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Dies gilt gleichermaßen für lokal installierbare und ausführbare Programme wie für die Nutzung von Softwarefunktionen in Internetanwendungen.
Der Anbieter gewährt dem Lizenznehmer das einfache und persönliche Recht (Lizenz), die vom Anbieter gelieferte bzw. bereitgestellte Software auf seinen eigenen Computern zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe ist ausdrücklich untersagt.
Es ist ausdrücklich untersagt, die vom Anbieter gelieferte bzw. bereitgestellte Software in jeglicher Weise zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren oder als Grundlage eigener Software oder eigener Veröffentlichungen zu verwenden.
Die vom Anbieter gelieferte bzw. bereitgestellte Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle dem Anbieter entstehenden Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen seitens des Lizenznehmers haftet.
Der Anbieter ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer vom Anbieter festgelegten Servicegebühr.
Aus den genannten Gründen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und sowie für eventuell durch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Software- und Hardwarekomponenten zusammenarbeitet. Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Die Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Lizenznehmer.
Anerkennung der Lizenzbedingungen
Mit der ersten Installation eines ausführbaren Programmes auf seiner jeweiligen Hardware werden vom Lizenznehmer die Lizenzbedingungen des Anbieters vollständig anerkannt. Dies gilt in gleicher Weise für die erstmalige Anmeldung in einem zugangsbeschränkten Bereich der Internetdienste des Anbieters, für die der jeweilige Lizenznehmer eigene Zugangsdaten vom Anbieter erhalten hat.
Rechtswahl & Wirksamkeit
Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt werden.
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen nach dem ABG-Gesetz unwirksam, so kann sie der durch diese Unwirksamkeit benachteiligte Teil durch die jetzt zulässige Regelung ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitest gehenden erreicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand im Sinne des HGB ist Grimma.
PDF
AGB zum Ausdrucken oder Abspeichern
(PDF-Datei, 137 KB)
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